Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
Informationen zur Rückgabe von Batterien und Akkus
BattDG- (EU) 2023/1542
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Als Händler von Batterien und batteriebetriebenen Produkten sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere Kundinnen und Kunden über die ordnungsgemäße Rückgabe und Entsorgung von Altbatterien und Altakkus zu informieren.
Rückgabe von Altbatterien
Sie können gebrauchte Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, bei uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücknahme erfolgt unabhängig von der chemischen Zusammensetzung, Marke, Herkunft, Baugröße oder Beschaffenheit der Batterie. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich auf die Batteriekategorien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Mengen, deren sich private Endnutzer üblicherweise entledigen. Für die Rückgabe von Altbatterien im Rahmen des Fernabsatzes stellen wir geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Altbatterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen. Die Rückgabe von Altbatterien ist für Sie kostenlos.
Hirsch + Ille Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik GmbH
Hedwig-Laudien-Ring 21
67071 Ludwigshafen
Montag – Freitag: 10:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 18:00 Uhr
Alternativ können Altbatterien auch bei anderen dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestellen, beispielsweise im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen, abgegeben werden.
Batterien niemals in den Hausmüll
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Schadstoffe fachgerecht behandelt werden.
Besondere Vorsicht bei Lithium-Akkus
Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus können bei Beschädigung oder unsachgemäßer Behandlung eine erhöhte Brandgefahr darstellen. Beschädigte, aufgeblähte, ausgelaufene oder anderweitig auffällige Batterien und Akkus sollten daher nicht einfach in eine Batteriesammelbox gegeben werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor der Rückgabe an unser Personal. Dies gilt insbesondere für größere Akkus, beispielsweise aus E-Bikes.
Ihre gesetzliche Pflicht
Als Endnutzer sind Sie verpflichtet, Altbatterien getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln und einer geeigneten Rücknahmestelle zuzuführen. Bitte entsorgen Sie gebrauchte Batterien und Akkus daher niemals über den Hausmüll. Weitere Informationen zur fachgerechten Entsorgung finden Sie beim Umweltbundesamt.
Hier finden Sie Alles rund um Batterie Lagerung, Entsorgung und Recycling www.batterie-zurueck.de